Steuer-Rechtsprechung
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Steueränderungen 2021/2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf Wunsch aus Ihrem Kreis möchte ich Ihnen das Seminar Steueränderungen 2021/2022 – entgegen der Vorankündigung – als Online-Seminar mit Vortrag (Ton und Text) und gebundener Seminarunterlage anbieten.
Das Seminar kostet 60 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Gemeldete Teilnehmer erhalten die Seminarunterlage und den Zugangscode
zugeschickt.
Fachanwälten für Steuerrecht bestätige ich
die Fortbildung durch Selbststudium mit Test
nach § 15 FAO.
Herzliche Grüße
Ihr
Klaus Koch
Viertes Corona-
Steuerhilfegesetz
Dieses Thema behandeln wir top-aktuell in unserem Seminar Steueränderungen 2021/2022. Hier ein erster Überblick:
1) Steuererklärung 2020
bis 31. August 2022
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 durch Steuerberaterwird um 3 Monate verlängert bis 31. August 2022.
2) Degressive AfA in 2022
Die degressive AfA für bewegliche Anlagegüter mit 25 %, höchstens 2,5-fache lineare AfA, wird um 1 Jahr verlängert. Die degressive AfA wird auch gewährt bei Anschaffung oder Herstellung in 2022.
3) Investitionsabzug
Die Investitionsfrist für den IAB mit 50 % aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bewegliche Anlagegüter, höchstens 200.000 €, wird um 1 weiteres Jahr verlängert.Der Gewinn im Abzugsjahr darf 200.000 € nicht übersteigen.
4) §6b-Rücklage und RfE
Die Reinvestitionsfrist von 4 oder 6 Jahren wird um 1 weiteres Jahr verlängert.
5) Verlustrücktrag wird erweitert
- Verlustrücktrag bis 10 Mio/20 Mio €
wird auch gewährt
für Verluste in 2022 und 2023. - Verlustrücktrag in die beiden Vorjahre
bei Verlusten ab 2022.
Der neue Verlustrücktrag auf 2 Jahre
wird dauerhaft eingeführt.
6) Homeoffice-Pauschale
wird um 1 Jahr verlängert bis 31. Dezember 2022.
7) Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
sind steuerfrei
bis 30. Juni 2022 (verlängert um 6 Monate).
8) Prämie für Pfleger im
Krankenhaus bis 3.000 €
ist steuerfrei
Wie auch für andere Arbeitnehmer
in ähnlichen Einrichtungen
für besondere Leistungen
während der Corona-Krise.